Vereinbarungsgestaltung

Um Ihre Interessen zu wahren, Unklarheiten zu vermeiden und eine spätere Auseinandersetzung zu verhindern, ist es wichtig, getroffene Vereinbarungen klar zu formulieren und nachvollziehbar festzuhalten. Deshalb sollte eine Vereinbarung nicht nur mündlich und mit allgemeinen und oft ungenauem Inhalt „verabredet“ werden. Vielmehr müssen die Interessen der einzelnen Parteien herausgearbeitet, einander angeglichen und eindeutig formuliert werden, um ein nachhaltiges und beständiges Ergebnis zu erzielen.

Gerne unterstütze ich Sie dabei als neutraler Vermittler und Moderator, eine Vereinbarung zu schließen, die all diese Punkte berücksichtigt.

Klare Regelungen sind besonders wichtig bei:

Trennungsvereinbarungen

Eine Trennungsvereinbarung regelt die Folgen der Trennung bis zur Scheidung und beinhaltet oftmals bereits Regelungen einer nachfolgenden Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine Trennungsvereinbarung kann ohne Notar abgeschlossen werden, wobei eine notarielle Beurkundung zu empfehlen ist und in den Fällen der Regelung von Unterhaltszahlungen und des Versorgungsausgleichs auch vonnöten ist. Durch eine notariell beurkundete Trennungsvereinbarung werden die Kosten einer Scheidung (sog. einvernehmliche Scheidung) niedrig gehalten.

Vereinbarungen über die Unternehmensnachfolge

Die Übergabe des Familienunternehmens auf die nächste Generation wird oft lange hinausgezögert. Bei mehreren Nachkommen besteht oft Unklarheit, welches der Kinder der geeignete Nachfolger ist bzw. wie die einzelnen Positionen im Unternehmen am sinnvollsten besetzt werden können. Zudem empfiehlt es sich genau festzuhalten inwieweit die Einflussnahme des Seniorchefs auf das operative Geschäft gewünscht ist. In manchen Fällen müssen Regelungen zur Altersabsicherung des ausscheidenenden Geschäftsführers getroffen werden. Um einen reibungslosen Übergang des Unternehmens auf die nächste Generation zu gewährleisten kann die Hinzuziehung von verdienten Mitarbeitern oder des Betriebsrats sinnvoll sein.

Vereinbarungen zur Haus-Übertragung

Sind die Kinder erwachsen geworden und gründen selbst eine Familie, steht oftmals die Übertragung des Eigenheims von den Eltern auf die Kinder an. Bei mehreren Kindern muss geregelt werden, wie diese Übertragung ausgestaltet werden soll, um späteren Streit vorzubeugen. Zudem brauchen auch die Eltern ein Dach über dem Kopf, so dass eventuell ein Wohnrecht eingetragen oder nach einer anderen Lösung gesucht werden muss. Sinnvoll und bei manchen Regelungen notwendig ist hierzu eine notarielle Beurkundung.

Mieter-/Vermietervereinbarungen

Vermietet man sein Haus oder eine Wohnung an jemanden anderen, ist es möglich, mithilfe einer Vereinbarung, Regelungen aufzustellen, welche Pflichten, den Mieter bzw. den Vermieter treffen sollen. Inwieweit darf der Garten genutzt werden? Wer ist für die Pflege des Gartens und des Gehwegs verantwortlich? Wer darf die Garage benutzen? Wie soll bei mehreren Parteien eine Hausordnung ausgestaltet werden?
Solche Vereinbarungen sind insbesondere bei Wohngemeinschaften sehr zu empfehlen.

Nutzungsvereinbarungen

Werden Gegenstände oder Gebäude von mehreren Personen genutzt ist es empfehlenswert eine Nutzungsvereinbarung zu schließen um einem Streit bezüglich der Nutzungszeiten vorzubeugen. So kann z.B. die Nutzung einer Ferienwohnung durch die Familie oder eine Erbengemeinschaft geregelt werden, die gemeinschaftliche Nutzung eines Pkw, die Nutzung einer Werkstatt, die von mehreren Personen angemietet wurde oder die Nutzung eines Bootes bei mehreren Eignern.

Personalvereinbarungen

Zusätzlich zum Arbeitsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis auch durch Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ausgestaltet werden. So kann z.B. eine Vereinbarung über die Nutzung von Firmeneigentum geschlossen werden oder eine Vereinbarung, die die Arbeit in einem Home-Office regelt.

Ich unterstütze Sie dabei, Vereinbarungen zu treffen und zu formulieren, die sowohl Ihre Interessen berücksichtigen, als auch die Bedürfnisse und Wünsche der anderen Vertragspartei erfüllen und somit nachhaltig sind und bestehende gute Beziehungen nicht gefährden.

Mein Angebot umfasst keine Rechtsberatung!

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